für die technische Prüfung und Begutachtung von tragenden Kunststoffkonstruktionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der ISP Institut für tragende Kunststoffkonstruktionen GmbH (ISP GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Spohr, Rheinstraße 7, 41836 Hückelhoven, soweit nichts Abweichendes einzelvertraglich vereinbart wurde.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gelten nur, wenn diese seitens der ISP GmbH vor oder bei Vertragsschluss schriftlich anerkannt wurden.
Sämtliche Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Kostenordnung
Die ISP GmbH erhebt die Kosten nach der dem Auftrag zugrunde liegenden und bei Vertragsschluss übermittelten Kostenordnung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sollten diese vereinbarten Kosten aus der Kostenordnung nicht ausreichen, etwa wegen notwendiger wesentlicher Änderungen des Auftragsumfangs, wird die ISP GmbH dies dem Auftraggeber mitteilen. Soweit der Auftraggeber diesen notwendigen Kostenänderungen nicht unverzüglich schriftlich widerspricht, gelten diese als genehmigt, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
2. Prüfmaterial
Prüfmaterial ist der ISP GmbH frachtfrei zuzusenden. Das bei der Ausführung des Auftrages nicht gebrauchte Ma-terial geht in das Eigentum des Instituts über, sofern es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfergebnisses zurück verlangt wird. Über das bei einer Prüfung gebrauchte Material kann die ISP GmbH unmit-telbar frei verfügen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sofern von einem Dritten bzgl. des Prüfmaterials gegenüber dem Institut irgendwelche Rechte geltend gemacht werden, hat der Auftraggeber die ISP GmbH von An-sprüchen jedweder Art und jedweden Umfangs auf seine Kosten freizustellen. Die Kosten der Rücksendung von Material oder Entsorgung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Terminbindung
Sofern die ISP GmbH eine Leistung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten oder bestimmbaren Termin (Fixgeschäft) verbindlich und schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart hat und die ISP GmbH diese Frist oder den Termin aufgrund von Umständen nicht einhalten kann, die diese nicht zu vertreten hat, sind die Vertragsparteien verpflichtet, unverzüglich eine angemessen Nachleistungsfrist zu vereinbaren.
4. Informationspflicht und Nachleistungspflicht
Die ISP GmbH verpflichtet sich, unverzüglich den Auftraggeber zu informieren, falls eine Frist oder ein Termin nicht eingehalten werden kann, gleich aus welchem Grund. Zudem wird die ISP GmbH mitteilen, innerhalb wel-cher Zeit die Leistung erbracht werden kann. Diese Bestimmung der Nachleistungsfrist gilt nach § 315 BGB als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, juristische Person des öffentli-chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
5. Verzug
Gerät die ISP GmbH mit einer vertraglichen Leistung in Verzug, so hat der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis des Leistungsverzugs zunächst eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung einzuräumen. Wird die Leistung nicht innerhalb der angemessenen Nachfrist erbracht, steht dem Auftraggeber das gesetzliche Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz etwa wegen Verzug oder Nichter-füllung sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist.
6. Haftung
Die Haftung für nachweislich fehlerhafte Prüfungen oder Prüfungsergebnisse sowie Schäden, die bei der Durchführung von Untersuchungen verursacht werden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Prüfberichts schriftlich Einwendungen gegen die Prüfungsergebnisse, wird die ISP GmbH diese Einwendungen prüfen. Bestätigt die Überprüfung das beanstandete Ergebnis, hat der Auftraggeber die Kosten dieser Überprüfung zu tragen. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und ist der Höhe nach begrenzt durch die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der ISP GmbH, deren Deckungssumme derzeit in Höhe von 1.500.000 EUR bei Sach- und Personenschäden besteht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ISP GmbH von jeglichen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.