Lichtbandsysteme


Lichtbandsysteme mit Kunststoffeindeckungen gibt es je nach Anforderungen in den unterschiedlichsten Ausführungen. Sie werden als Dach- oder Wandbelichtungsflächen, als Teil (Dachlichtbänder oder Lichtstreifen in Fassaden) oder auch als ganze Gebäudefläche (Fassaden oder Tribünenüberdachungen) eingesetzt. Für sie ist in der Regel eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.

Der Nachweis der Kunststoffeindeckungen stellt besondere Anforderungen an die beurteilende Stelle dar. Ihre Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit kann oft nur auf Grundlage von Bauteilversuchen nachgewiesen werden. Dabei ist bereits bei der Konzeption der Bauteilversuche ein hohes Maß an ingenieurtechnischem Wissen, sowohl im Bereich der Baustatik als auch im Bereich des Werkstoffverhaltens notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass für eine Vielzahl von Variationen ein sinnvolles und gleichzeitig weittragendes Prüfkonzept erstellt wird.


Für die Nachweisverfahren existieren die ersten europäischen technischen Regeln wie ETAG 010 und EN 14964, die eine CE-Kennzeichnung ermöglichen.

 
     
   
 
 
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