Der Verwendbarkeitsnachweis wird i.d.R. für Kunststoffbauteile auf Grundlage eines Übereinstimmungs-
nachweises durch Zertifikat einer dafür anerkannten Zertifizierungsstelle geführt. Bei einem erteilten Übereinstimmungszertifikat durch die Zertifizierungsstelle ist der Hersteller berechtigt, das Überein-
stimmungszeichen (Ü-Zeichen) auf seinem Produkt zu führen. Das Ü-Zeichen weist die Verwendbarkeit nach ABZ oder ZiE nach.