Gutachten


Da Kunststoffbauteile nicht geregelte Bauprodukte darstellen, für deren Beurteilung es keine oder nur wenige allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt, kommt man meist nicht ohne eine gutachtliche Beurteilung aus. Sowohl bei Verfahren zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als auch bei Schadensfällen müssen gut durchdachte Nachweisverfahren geschaffen und transparent gemacht werden.


Der Leiter des ISP, Herr Dipl.-Ing. (FH) Holger Spohr, ist von der IHK Aachen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Konstruktive Verwendung von Kunststoffen im Bauwesen. Darüber hinaus ist er in verschiedenen Sachverständigenausschüssen tätig u.a. beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt, Berlin) und beim Eisenbahnbundesamt (EBA, München).

 
     
   
 
 
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